Betriebsfähigkeit der betrieblichen Postdienste sicherstellen
Leistungsauftrag und Postversorgung verbindlich bestimmen
Postdienste sind betriebsfähig, wenn die vereinbarten Sendungen unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen sicher angenommen, richtig zugeordnet, geschützt bearbeitet und rechtzeitig an die festgelegten Empfänger oder Beförderer übergeben werden können. Eine geöffnete Poststelle, funktionsfähige Geräte oder ein bestehender Dienstleistungsvertrag reichen als Nachweis nicht aus. Bewertet wird die vollständige Leistungskette für bestimmte Standorte, Sendungsarten, Mengen und Betriebszeiten. Eingangsvoraussetzungen sind bestätigte Nutzeranforderungen, bekannte Annahmestellen, aktuelle Empfängerdaten, verbindliche Übergabezeiten und geklärte Schutzanforderungen. Daraus entsteht ein finanzierter Leistungsauftrag mit Zuständigkeiten, Annahmegrenzen und überprüfbaren Ergebnissen. Er umfasst Eingangspost, Hauspost, Pakete und Ausgangspost sowie digitale Eingangsbearbeitung nur im ausdrücklich übertragenen Umfang. Produktionslogistik, fachliche Rechnungsprüfung, rechtliche Fristberechnung und allgemeine Archivverwaltung werden dadurch nicht automatisch zu Aufgaben der Poststelle. Für private Sendungen und Sonderversand ist der zulässige Leistungsumfang gesondert festzulegen. Die zuständige Leitung verbindet interne Bearbeitung und beauftragte Dienstleister; empfangende Fachbereiche stellen erreichbare Ansprechpartner und Vertretungen bereit. Erfüllung bedeutet nicht lediglich abgearbeitete Sendungsmengen, sondern verlässliche Verfügbarkeit der vereinbarten Postleistungen für das Kerngeschäft. Eine externe Zustellbestätigung an der Unternehmensadresse belegt noch keine interne Übergabe an den vorgesehenen Empfänger. Umgekehrt bestätigt dessen Übernahme nicht die anschließende fachliche Bearbeitung. Diese Grenzen werden im Auftrag und in den Annahmekriterien gleichermaßen beschrieben.
