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Betriebliche Postdienste: Anweisende Dokumentation im Facility Management

Facility Management: Postdienste » Leistungen » Anweisende Dokumentation

Klare Vorgaben für sichere und einheitliche Postdienste

Klare Vorgaben für sichere und einheitliche Postdienste

Für den sicheren, effizienten und rechtskonformen Betrieb betrieblicher Postdienste ist eine anweisende Dokumentation unverzichtbar. Sie definiert verbindliche Handlungsanweisungen für alle beteiligten Rollen – von der Postannahme über interne Zustellungen bis hin zu Rückläufern und Sonderfällen. Im Unterschied zu rein informativen Beschreibungen geht es bei der anweisenden Dokumentation um konkrete, verpflichtende Vorgaben, die im Alltag umgesetzt und regelmäßig überprüft werden müssen. Die anweisende Dokumentation ist zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung im Facility Management. Sie gewährleistet standardisierte Abläufe, klare Zuständigkeiten, rechtssichere Prozesse und einheitliche Servicequalität – auch bei Vertretung, Störung oder Dienstleisterwechsel. Alle Abläufe im Postprozess – von der Anlieferung bis zur Ausgabe – sollten in klar strukturierten, nachvollziehbaren und zugänglich gehaltenen Dokumenten geregelt sein. Verantwortlichkeiten, Eskalationen, Prüfpunkte und Besonderheiten (z. B. persönliche Sendungen, Expressdienste) sind ausdrücklich zu benennen. Die Dokumente sind versioniert, regelmäßig zu prüfen und in Schulungen zu verankern.

Anweisende Dokumentation für Postprozesse im Betrieb

Ziele und Nutzen der anweisenden Dokumentation

  • Betriebssicherheit und Kontinuität: Klar definierte Standards stellen sicher, dass die Postversorgung auch bei Ausfällen oder Vertretung nahtlos funktioniert.

  • Haftungssicherheit und Regelkonformität: Abbildung der Betreiberverantwortung gemäß § 823 BGB, DSGVO, interner Richtlinien, Prüfpflichten.

  • Qualitätssicherung im laufenden Betrieb: Vermeidung von Fehlern, Verlusten und Unklarheiten durch geregelte Prozesse.

  • Grundlage für Dienstleistersteuerung: Vorgaben für beauftragte Postdienstleister, Empfangsservices oder Sicherheitsdienste – auch in Form von SLA-Standards.

Allgemeiner Teil

  • Zweck der Dokumentation

  • Geltungsbereich (z. B. nur Hauptstandort, mehrere Standorte, externe Partner)

  • Begriffsdefinitionen (Sendung, vertraulich, Rückläufer, etc.)

  • Rollenbeschreibung (FM, Empfang, externe Dienste, Nutzer)

Ablaufbeschreibungen (Soll-Prozesse)

  • Annahmeprozess (externe Lieferung, interne Übergabe, Zustandskontrolle)

  • Registrierung & Dokumentation (z. B. per Scanner, Software, handschriftlich)

  • Interne Weiterleitung und Zustellung (Laufwege, Zeitvorgaben, Empfangsbestätigungen)

  • Rückläufermanagement (unzustellbare Sendungen, Lagerfristen)

  • Sonderprozesse (z. B. Express, persönliche Pakete, Zollsendungen, Gefahrgut)

Technische Anforderungen

  • Geräte (Waage, Scanner, Drucker, Tablets, Schließfächer)

  • IT-Systeme (z. B. Tracking-Software, Schnittstellen, Datenspeicherung)

  • Datenschutzmaßnahmen gemäß DSGVO

  • Umgang mit Ausfällen und manuellen Prozessen

Sicherheit und Zutritt

  • Zugangsregelungen zu Poststellen und Paketstationen

  • Identitätsprüfung bei persönlichen Übergaben

  • Videoüberwachung, Schlüsselmanagement, PIN-/QR-Systeme

  • Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation oder Verlust

Kommunikation und Eskalation

  • Ansprechpartner pro Prozessabschnitt

  • Standardisierte Informationswege bei Problemen

  • Eskalationsstufen (z. B. bei Expressversand, Sendungsverlust, Sicherheitsvorfällen)

Kontrolle, Pflege und Revision

  • Interne Prüfintervalle (z. B. vierteljährlich)

  • Verantwortliche Stelle für Pflege und Anpassung

  • Dokumentationspflicht für Schulungen und Unterweisungen

  • Versionierung und Änderungsübersicht

Bereitstellung und Anwendung

  • Zentrale Ablage im CAFM-System oder Intranet: Nur aktuelle Versionen, mit Lese- und ggf. Bearbeitungsrechten.

  • Verpflichtende Unterweisung für alle Beteiligten: Auch bei neuen Mitarbeitenden, Dienstleisterwechseln oder Systemumstellungen.

  • Auditfähigkeit und Nachvollziehbarkeit: Bei internen Audits, externen Prüfungen oder im Störfall schnell verfügbar und belegbar.

Beispiele für Dokumenttypen

  • Verfahrensanweisung „Postannahme“: Schritt-für-Schritt-Beschreibung, was bei der täglichen Annahme zu beachten ist.

  • Betriebsanweisung „Paketstation“: Betrieb, Kontrolle, Rücksetzung bei Fehlern, Zugriff und Wartung.

  • Checkliste „Abendabschluss Poststelle“: Kontrolle von offenen Fächern, Lagerzeiten, Sendungsausgängen, Zugriffssperren.