Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Betriebliche Postdienste / Poststelle
In vielen Unternehmen übernimmt eine Poststelle oder ein internes Post-/Versandsystem die Bearbeitung und Verteilung von Briefen, Päckchen und Paketen. Eine Gefährdungsbeurteilung für betriebliche Postdienste / Poststellen ist notwendig, da auch hier verschiedene Risiken (Heben/Tragen, Schneiden, unsichere Maschinen, potenziell gefährliche Sendungen) auftreten können.
Die betriebliche Poststelle ist oft ein unterschätzter, aber wichtiger Knotenpunkt. Mitarbeitende bearbeiten Postsendungen (Briefe, Pakete), erledigen interne Botendienste oder verwalten Postverteilungen. Dabei bestehen Gefährdungen wie manuelles Heben/Tragen, Schnittverletzungen, Zeitdruck, verdächtige Sendungen sowie Verletzungsrisiken durch Sortiermaschinen. Eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV identifiziert diese Risiken, definiert ergonomische, organisatorische und technische Maßnahmen (z. B. Hubtische, Unterweisungen, Messer mit Sicherheitsklingen, klare Notfallabläufe). So werden Unfälle verhindert, die Arbeitsqualität der Poststelle verbessert und die Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt.
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, sämtliche Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte tätig sind, auf mögliche Gefährdungen zu untersuchen.
Auch die Poststelle, in der Briefe, Pakete und ggf. Paletten mit Versandwaren bearbeitet werden, fällt unter diese Pflicht.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln (z. B. Paketsortieranlagen, Förderbänder, Hubwagen).
Überwachungsbedürftige Anlagen (Druck- oder Hebezeuge) könnten relevant sein, falls größere Post- oder Paketverteilzentren betrieben werden.
DGUV Vorschriften und Regeln
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Allgemeine Verpflichtung zur Gefährdungsermittlung in allen Bereichen des Betriebs.
Je nach Ausrüstung (z. B. Briefsortiermaschinen, Transportgeräte) können weitere DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ oder DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“) anwendbar sein.
Post- und Datenschutzbestimmungen
Nicht direkt arbeitsschutzrechtlich, aber bei der Bearbeitung von Post können datenschutzrechtliche Aspekte (Vertraulichkeit) und Sicherheitsvorkehrungen (Verdachtsfälle, z. B. gefährliche / unbekannte Sendungen) eine Rolle spielen.
Fazit
Eine Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Poststelle ist aus dem ArbSchG und den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften klar abzuleiten, da hier verschiedene physische und organisatorische Gefahren entstehen können.
Heben und Tragen schwerer Postsendungen
Pakete können schwer sein, ungünstige Haltungen (Bücken, Überkopfhöhe) führen zu Muskel-Skelett-Belastungen.
Monotone Sortiertätigkeiten begünstigen Rücken-, Arm- und Handgelenksprobleme.
Verletzungsgefahr durch Schneidwerkzeuge und Maschinen
Öffnen von Paketen mit Messern oder Brieföffnern. Unsachgemäße Handhabung führt zu Schnittverletzungen.
Sortier- oder Kuvertiermaschinen können Quetsch- und Einzugstellen aufweisen.
Sicherheits- und Alarmfälle (verdächtige Sendungen)
Es besteht das Risiko, dass gefährliche Inhalte (z. B. unbekannte Pulver, Sprengstoff, scharfe Gegenstände) versendet werden.
Fehlende Notfallprozeduren bei verdächtigen oder beschädigten Sendungen erhöhen Risiken für Personal und Betrieb.
Infektionsrisiken / Hygiene
Ständige Handhabung von Briefen und Paketen kann (theoretisch) zum Kontakt mit Keimen führen (z. B. während einer Grippewelle).
Mangelndes Bewusstsein für Händehygiene oder fehlende Möglichkeiten zur Desinfektion.
Organisatorischer und psychischer Druck
Zeitdruck bei Verteilungszeiten (z. B. rechtzeitige Zustellung intern), Eile führt zu Fehlern.
Stress oder Konflikte in Spitzenzeiten (Weihnachtsgeschäft, hohe Paketvolumen).
Unfallrisiken in der Poststelle selbst
Enge Gänge, Stolperfallen durch Pakete, schlecht organisierte Ablageflächen.
Elektrische Gefährdungen bei Sortiermaschinen oder Förderbändern.
Ergonomische Fehlbelastungen
(Dauerhaftes) Heben/Tragen von Paketen, falsche Lagerungshöhe, repetitive Sortiervorgänge führen zu Rücken- und Gelenkbeschwerden.
Monotone Abläufe erhöhen das RSI-Risiko (Repetitive Strain Injury).
Schnitt- und Stichverletzungen
Verpackungsmesser, Kartonreißer, Tackerklammern, Brieföffner. Unsachgemäße oder hastige Handhabung bergen Verletzungsrisiken.
Sicherheitsmängel / Brandgefahr
Lagern von Kartonbergen, Papierabfällen in Kombination mit elektrischen Geräten (Drucker, Sortiermaschinen). Brandlast kann hoch sein, wenn nicht regelmäßig entsorgt.
Ein- und Auspacken bedarf ggf. Schutzhandschuhe und Kennzeichnung.
ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Regelungen zu Kennzeichnungen (Fluchtwege, Warnschilder, Markierungen in der Poststelle).
ASR A1.8 „Verkehrsweg
Vorgaben zu Gangbreiten, Durchgangshöhen, Abtrennungen zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr (z. B. wenn Poststellenfahrzeuge oder Gabelstapler Pakete anliefern).
DGUV Information 208-033 „Sicherer Einsatz von Handmessern
Beschreibt, wie man Schneidwerkzeuge sicher handhabt.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Falls Sortiermaschinen oder Förderbänder vorhanden sind, technische Prüfungen und GBU nach BetrSichV § 3 (auch wiederkehrende Prüfungen).
Erfassen der Prozesse und Arbeitsmittel
Welche Geräte sind vorhanden (Sortiermaschinen, Kuvertiermaschinen, Scherenhubtische etc.)?
Wie werden Briefe und Pakete angeliefert, verteilt, zwischengelagert? Wer bedient sie (Angestellte, Auszubildende)?
Einbeziehen von Unfallprotokollen, Mitarbeiterfeedback, ggf. Zeitstudien.
Maßnahmenableitung
Technisch: Ergonomische Arbeitstische oder Hubtische, ausreichend Beleuchtung, rutschfeste Bodenbeläge, Schneidwerkzeug mit Sicherheitsklingen, spezielle Transportsysteme.
Organisatorisch: Schulungen zum richtigen Heben/Tragen, klare Verfahren bei verdächtigen Sendungen, regelmäßige Entsorgung von Verpackungsmaterial, Notfallplan (z. B. bei potenziell gefährlichen Inhalten).
Personell: Unterweisungen in Handhabung von Messern, PSA (Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe bei Bedarf), ergonomische Pausen und Arbeitsplatzrotation.
Dokumentation
Nach § 6 ArbSchG schriftlich oder elektronisch festhalten, mit Angabe der Gefährdungen, Maßnahmen, Prüfintervalle.
BetrSichV: Falls Maschinenbetrieb, Prüfvorschriften dokumentieren, Wartungs- und Prüfbücher führen.
Überprüfung und Aktualisierung
Mindestens einmal jährlich oder nach Veränderungen (z. B. neue Sortiersysteme, geänderte Arbeitsprozesse).
Auswertung von Unfallberichten, Mitarbeiterbeschwerden, neuen Technologien (z. B. automatischer Paketroboter).